Zunächst stellt sich die Frage, wie es um die Ölheizung 2026 steht. Mit dem im Juli 2026 verabschiedeten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurden die Vorgaben für den Einbau und Betrieb von Heizungen erneut geändert. Für Eigentümer besonders wichtig: Ein generelles Ölheizungsverbot gibt es nicht. Bestehende Ölheizungen dürfen grundsätzlich weiterbetrieben und repariert werden.
Weiterhin gilt allerdings die Austauschpflicht für bestimmte alte Heizkessel. Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen grundsätzlich ausgetauscht werden. Davon gibt es jedoch verschiedene Ausnahmen. Bestehende Ölheizungen mit Niedertemperaturkessel oder Brennwertkessel sind von dieser Austauschpflicht ausgenommen und können auch nach mehr als 30 Jahren weiterbetrieben werden.
Neu ist vor allem die größere Technologiefreiheit beim Heizungstausch. Die mit der GEG-Novelle 2023 eingeführte Vorgabe, neue Heizungen grundsätzlich zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, wurde mit dem GModG wieder abgeschafft. Damit können auch neue Öl- und Gasheizungen weiterhin eingebaut werden.
Wer sich für eine neue fossile Heizung entscheidet, muss allerdings die Vorgaben für die verwendeten Brennstoffe beachten. Für neu eingebaute Öl- und Gasheizungen gilt eine schrittweise steigende Biotreppe: Ab 2029 müssen mindestens 10 Prozent, ab 2030 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent klimafreundliche bzw. biogene Brennstoffe eingesetzt werden. Ab 2045 müssen die verwendeten Brennstoffe vollständig klimaneutral sein.
Wie lange kann man noch mit Öl heizen?
Ein generelles Verbot von Ölheizungen gibt es auch nach dem GModG nicht. Bestehende Anlagen können grundsätzlich weiterbetrieben und repariert werden. Auch der Einbau einer neuen Ölheizung bleibt möglich, sofern die jeweils geltenden Anforderungen an die verwendeten Brennstoffe erfüllt werden.
Das bedeutet auch: Der 31. Dezember 2044 ist nicht mehr das Enddatum für die Nutzung einer Ölheizung an sich. Entscheidend ist künftig weniger die Heiztechnik als der eingesetzte Brennstoff. Ab 2045 kann eine Ölheizung daher grundsätzlich weiterbetrieben werden, wenn sie vollständig mit den dann zulässigen klimaneutralen Brennstoffen versorgt wird.
Ob eine neue Ölheizung wirtschaftlich sinnvoll ist, steht allerdings auf einem anderen Blatt. Neben den steigenden Anforderungen an klimafreundliche Brennstoffe spielen insbesondere die Entwicklung der Brennstoffpreise und der CO₂-Bepreisung eine Rolle. Im Vergleich mit anderen Heizungen können beispielsweise Wärmepumpen oder andere erneuerbare Heizsysteme deshalb langfristig wirtschaftlicher sein.