Hinweis: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, wurde novelliert! Alle Informationen und Änderungen finden Sie hier

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Ölheizungsverbot - wie lange ist das Heizen mit Öl noch erlaubt?

Bild: Ölheizung in Heizungskeller
Ölheizungen sollen ab 2024 verschwinden | © Frank Oppermann / shutterstock.com

Anfang hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck ein Ölheizungsverbot ab 2024 angekündigt. An einem konkreten Gesetzentwurf wird derzeit gearbeitet. Bislang galt der 01.01.2026 als Stichtag für das Einbau-Verbot von Öl- und Gasheizung.

Die Verbraucher sind verunsichert und stellen sich viele Fragen. Hat eine Ölheizung noch Zukunft? Und sollte man vor diesem Hintergrund heute noch eine Ölheizung einbauen? Sind bestehende Heizungen auch vom Ölheizungsverbot betroffen? Fragen, die wir im folgenden Artikel klären wollen.

Inhalt


    Das Wichtigste in Kürze

    Bild: Achtung

    Achtung, am 08.09.2023 wurde die Novelle des Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet! 

    Es besteht keine sofortige Austauschpflicht für alte Öl-Heizungen. Alle Änderungen und deren Auswirkungen finden Sie:

    ▶ hier ◀

    Gültig

    • Austauschpflicht: Konstanttemperaturkessel die 30 Jahre oder älter sind, müssen nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) ausgetauscht werden

    • Niedertemperaturkessel und Brennwertkessel sind von der Austauschpflicht ausgenommen und haben nach GEG Bestandsschutz

    • Ab 2026 dürfen Ölheizungen nur noch als Hybrid mit einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien installiert werden

    • 65 Prozent der Wärme muss dann mit erneuerbaren Energien erzeugt werden

    • Ab 2024 sollten möglichst alle neuen Heizungsanlagen mit einer Komponente auf Basis erneuerbarer Energien ausgestattet werden; 65 Prozent der Wärme sollten dann mit erneuerbaren Energien erzeugt werden (Stand: März 2023)

    Geplant

    • Aktueller Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sieht verbindliches Verbot von reinen Öl- und Gasheizungen bereits für 2024 vor

    • Regeln ab 2026 sollen dann schon 2024 gelten: Heizungskomponente auf Basis erneuerbarer Energien muss dann 65 Prozent der Wärme erzeugen

    • Ab 2045 generelles Verbot von Öl- und Gasheizungen

    • Niedertemperatur- und Brennwertkessel müssen dann nach 30 Jahren ersetzt werden

    • Gesetz ist noch nicht gültig, Beschluss fraglich (Stand: März 2023)


    Aktuelles zum Ölheizungsverbot

    Die Ankündigung von Robert Habeck, bereits ab 2024 ein Verbot von Öl- und Gasheizungen einzuführen, hat für einige Verwirrung unter den Verbrauchern gesorgt, was ab wann gilt. Bereits gültig ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das 2020 als Nachfolger der Energieeinsparverordnung (EnEV) eingeführt wurde. Danach müssen Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind (also Bj. 1993 oder älter, Stand: März 2023) ausgetauscht werden. Bestehende Ölheizungen mit Niedertemperaturkessel oder Brennwertkessel haben nach GEG jedoch Bestandsschutz.

    Beschlossen ist auch, dass ab 2026 nur noch Öl-Hybridheizungen mit einer Komponente auf Basis erneuerbarer Energien wie etwa einer Wärmepumpe installiert werden dürfen. Die Komponente muss dann 65 Prozent der Wärmeerzeugung leisten. Reine Ölheizungen dürfen ab 2026 nicht mehr verbaut werden. Bereits ab 2024 sollen möglichst keine reinen Ölheizungen mehr verbaut werden. Sie sollen nur noch als Hybridheizung mit einem Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Wärme installiert werden - sie müssen jedoch nicht Bereits installierte Ölheizungen sind nicht betroffen und haben Bestandsschutz.

    Laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) soll nun bereits 2024 der Einbau von Öl- und Gasheizung verboten werden. 65 Prozent der Wärmeerzeugung muss dann auf Basis erneuerbarer Energien stattfinden. Zudem soll der Einbau von Öl- und Gasheizungen ab 2045 generell verboten werden - auch als Hybridheizung. Bestehende Ölheizungen und Gasheizungen dürfen nur noch 30 Jahre betrieben werden und sollen so nach und nach verschwinden. Es handelt sich bislang allerdings lediglich um einen Gesetzesentwurf. Ob dieser mehrheitsfähig sein und beschlossen wird, ist bislang unklar. Tendenziell sieht es Stand März 2023 eher nicht danach aus.

    Wie lange kann man noch mit Öl heizen?

    Das Ölheizungsverbot wird das Heizen mit Öl zunehmend einschränken. Dazu kommt, dass die Verknappung des Rohstoffs einerseits und die steigende Nachfrage andererseits den Preis für Heizöl mittelfristig in die Höhe treiben und das Heizen mit Öl im Vergleich mit anderen Heizungen unrentabel machen wird - die CO2-Steuer forciert diesen Trend bereits jetzt.

    Das Heizen mit Öl wird es jedoch noch lange geben, da das Ölheizungsverbot lediglich die Neuinstallation bzw. den Ersatz alter Ölheizungen verbietet. Bestehende Anlagen dürfen weiter betrieben werden, bis sie kaputt gehen. Dazu kommen die jetzt installierten Hybrid-Heizungen, die auch noch viele Jahre betrieben werden. Frühestens ab 2045 wird die Ölheizung verboten - und das auch nur, wenn der aktuelle Gesetzentwurf beschlossen wird.

    Bild: Energieheld-Tipps

    Der Einbau von Ölheizungen ist nicht mehr zu empfehlen. Auch ohne Ölheizungsverbot werden die Verknappung des Rohstoffs, die steigenden Nachfrage auf dem Weltmarkt sowie die CO2-Steuer dazu führen, dass sich Ölheizungen im Vergleich zu Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien nicht mehr rentabel betreiben lassen.

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    Bestandsschutz für die Ölheizung

    Bild: Bestandsschutz für Öl-Brennwertheizung
    Bestandsschutz für Öl-Brennwertheizungen | © riopatuca / shutterstock.com

    Der Bestandsschutz garantiert den Weiterbetrieb bereits vorhandener Ölheizungen. Er gilt für Ölheizungen, die nicht unter die Austauschpflicht des GEG fallen - also Niedertemperaturkessel und Öl-Brennwertkessel.

    Sie dürfen laut GEG so lange betrieben werden, bis sie endgültig kaputt sind und nicht mehr repariert werden können. Sollte das geplante Gesetz des BMWK beschlossen werden, müssen sie dagegen nach 30 Jahren ausgetauscht werden.


    Austauschpflicht

    Bild: Austauschpflicht nach GEG
    Austauschpflicht nach GEG | © Wolfilser / shutterstock.com

    Die Austauschpflicht gilt für Ölheizungen mit Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, also 1993 oder davor installiert wurden. Sie ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgeschrieben. Es gibt allerdings einige Ausnahmen. 

    Hausbesitzer, deren Haus bereits vor dem 01.02.2002 in ihrem Besitz war, brauchen den Kessel nicht auszutauschen. Außerdem sind Niedertemperaturkessel und Brennwertkessel von der Austauschpflicht ausgenommen. Zuwiderhandlungen gegen die Austauschpflicht können laut GEG mit bis zu 50.000 Euro Strafe belegt werden.


    Alternativen zur Ölheizung

    Bild: Wärmepumpe als Alternative zur Ölheizung
    Die Wärmepumpe als Alternative zur Ölheizung | © klikkipetra / shutterstock.com

    Wenn die Ölheizung verboten wird und als Wärmeerzeuger nicht mehr in Frage kommt, welche Heizung ist dann die Alternative? Es kommen mehrere Lösungen in Betracht: Allen voran die Wärmepumpe.

    Es gibt sie in verschiedenen Ausführungen als Luft-Wasser-Wärmepumpe, als Erd-Wärmepumpe, als Wasser-Wasser-Wärmepumpe sowie als Abwasserwärmepumpe. Außerdem sind Biomasseheizungen eine Option, sie nutzen nachwachsende Rohstoffe als Brennstoff.

    Weitere Alternativen sind Brennstoffzellenheizungen, Solarthermie-Anlagen oder ein Fernwärmeanschluss. Die Gasheizung kommt als lange gefeierte Alternative zur Ölheizung nicht in Betracht. Sie ist ab spätestens 2026 genauso wie die Ölheizung verboten und darf ebenfalls nicht mehr ohne Komponente auf Basis erneuerbarer Energien installiert werden. Der Vorteil der alternativen Heizungen: Man kann für die Installation einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien eine Förderung vom Staat erhalten, die die Kosten für die Anschaffung abfedert.

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    Förderung für erneuerbare Heizungen

    Für die Anschaffung einer Wärmepumpe erhalten Sie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) immer mindestens 25 Prozent der förderfähigen Kosten von max. 60.000 Euro, also bis zu 15.000 Euro als Förderung. Werden Erde, Wasser oder Abwasser als Energiequellen erschlossen, kommen weitere 5 Prozent, also 3.000 Euro, hinzu. Den gleichen Fördersatz von 25 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten auch Brennstoffzellenheizungen, der Anschluss an ein Gebäudenetz und Solarthermie-Anlagen. Auch hier stehen bis zu 15.000 Euro als Förderung zur Verfügung.

    Für Biomasseheizungen wie Holzheizungen gibt es dagegen nur 10 Prozent, also max. 6.000 Euro. Die höchste Förderung erhält man für einen Fernwärmeanschluss. 30 Prozent oder bis zu 18.000 Euro können hier abgerufen werden. Besonders interessant: Der sogenannte Heizungs-Tausch-Bonus. Ihn erhält man, wenn man eine alte Ölheizung gegen eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien tauscht. Der Bonus beträgt weitere 10 Prozent der förderfähigen Kosten, bzw. weitere 6.000 Euro. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht zur Heizungsförderung.

    HeizungFörderungSonstige BoniHeizungs-Tausch-BonusFörderung gesamt
    Luft-Wasser-Wärmepumpe25 % der förderfähigen Kosten von max. 60.000 €; bis zu 15.000 €-10 % der förderfähigen Kosten von max. 60.000 €; bis zu 6.000 €35 % der förderfähigen Kosten von max. 60.000 €; bis zu 21.000 €
    Erd-Wärmepumpe25 % der förderfähigen Kosten von max. 60.000 €; bis zu 15.000 €5 % der förderfähigen Kosten von max. 60.000 €; bis zu 3.000 €40 % der förderfähigen Kosten von max. 60.000 €; bis zu 24.000 €
    Wasser-Wasser-Wärmepumpe25 % der förderfähigen Kosten von max. 60.000 €; bis zu 15.000 €40 % der förderfähigen Kosten von max. 60.000 €; bis zu 24.000 €
    Abwasserwärmepumpe25 % der förderfähigen Kosten von max. 60.000 €; bis zu 15.000 €40 % der förderfähigen Kosten von max. 60.000 €; bis zu 24.000 €
    Luft-Luft-Wärmepumpe25 % der förderfähigen Kosten von max. 60.000 €; bis zu 15.000 €-35 % der förderfähigen Kosten von max. 60.000 €; bis zu 21.000 €
    Biomasseheizung / Holzheizung (Pelletheizung, Scheitholzvergaser, Hackschnitzelheizung)10 % der förderfähigen Kosten von max. 60.000 €; bis zu 6.000 €-35 % der förderfähigen Kosten von max. 60.000 €; bis zu 12.000 €
    Brennstoffzellenheizung25 % der förderfähigen Kosten von max. 60.000 €; bis zu 15.000 €-35 % der förderfähigen Kosten von max. 60.000 €; bis zu 21.000 €
    Solarthermie-Anlage25 % der förderfähigen Kosten von max. 60.000 €; bis zu 15.000 €-35 % der förderfähigen Kosten von max. 60.000 €; bis zu 21.000 €
    Gebäudenetzanschluss25 % der förderfähigen Kosten von max. 60.000 €; bis zu 15.000 €-35 % der förderfähigen Kosten von max. 60.000 €; bis zu 21.000 €
    Fernwärmeanschluss30 % der förderfähigen Kosten von max. 60.000 €; bis zu 18.000 €-40 % der förderfähigen Kosten von max. 60.000 €; bis zu 24.000 €

    Quelle: BAFA; Stand: März 2023


    Ölheizung einbauen in 2023: Kosten

    Bild. Neue Ölheizung wird montiert
    Kosten einer neuen Ölheizung | © rtbilder / shutterstock.com

    Wer in einer ländlichen Region ohne Fernwärme- oder Gasnetz in einem denkmalgeschützten Altbau ohne ausreichend Platz für ein Pelletsilo wohnt, wird auch weiterhin auf die Anschaffung einer Ölheizung angewiesen sein.

    Dabei liegen die Anschaffungskosten für eine neue Ölbrennwertheizung, die 140 Quadratmeter Wohnfläche beheizen muss bei 8.750 bis 11.250 Euro. Darin enthalten sind bereits ca. 1.500 Euro für die Installation.

    Zu den Anschaffungskosten kommen die laufenden Kosten. Sie setzen sich aus den Kosten für Heizöl inklusive CO2-Steuer und der Wartung inklusive Reparaturen zusammen. Dabei liegen die Kosten für Heizöl und CO2-Steuer bei ca. 2.150 Euro. Die Wartung inklusive kleiner Reparaturen kostet etwa 250 Euro pro Jahr. Zusammen liegen die jährlichen Betriebskosten also bei rund 2.400 Euro. Zu beachten ist jedoch, dass wir zur Berechnung der Heizkosten ein Drei-Jahres-Mittel für Heizölpreise heranziehen. Die aktuellen Kosten für Heizöl liegen deutlich höher und es ist fraglich, ob und wann sich das wieder ändert.

    HeizungAnschaffungskostenEinbaukostenAnschaffungskosten gesamtlaufende Kosten (Heizen + Wartung)
    Öl-Brennwertheizung7.250 - 9.750 €1.500 €8.750 - 11.250 €2.400 €*

    * inkl. CO2-Steuer


    Fazit und Ausblick

    Der Kauf einer Ölheizung kann eigentlich niemandem mehr empfohlen werden. Es gibt reichlich gute Alternativen, die mittel- oder langfristig deutlich günstiger sind, als die Ölheizung. Wer auf die Ölheizung angewiesen ist, dem bleibt natürlich keine Wahl. Alle anderen sind mit einer Alternative wie Wärmepumpe, Biomasseheizung, Brennstoffzelle, Solarthermie-Anlage sowie Gebäudenetz- oder Fernwärmeanschluss besser beraten. Das spart mittelfristig Kosten und schont die Umwelt.